zum Beherbergungs- und Bewirtungsvertrag
Gasthof Grüner Baum, Niedernberg 3, 95194 Regnitzlosau
Betreiber / Hotelier: Tanja Motschenbacher
1.) Der Beherbergungs- oder Bewirtungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die Räumlichkeiten seitens des Gastes bestellt und durch den Gasthof zugesagt wurde. Eine bestimmte Form der Zusage ist nicht vorgegeben.
Im Gegansatz vom Hotelier erstellte schriftliche Angebote sind grundsätzlich mit einem "Gültig bis"-Datum versehen. Der Hotelier ist bemüht, die angefragte Dienstleistung bis dahin freizuhalten. Der Hotelier ist berechtigt, auch noch vor Ablauf des genannten Datums die Zimmer / die Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben, sofern sich daraus ein verbindlicher (Beherbergungs-)Vertrag ergibt.
Ferner kann der Hotelier auch während des Gastaufenthaltes eine einseitige Stornierung aussprechen. Einseitige Stornierungen seitens des Hoteliers sind insbesondere geboten, sofern der Gast die nachfolgenden Geschäftsbedingungen nicht erfüllt oder die Zimmerpreise aufgrund der marktbedingten oder unkalkulierbaren externen Preissteigerungen nachträglich angepasst werden müssen und dabei keine Vertragseinigung erzielt werden kann.
Der Hotelier kann seine Preise auch ohne vorherige Ankündigungen entsprechend den marktwirtschaftlichen Erfordernissen anpassen. Dies trifft auch und insbesondere bei bereits schriftlich zugesagten Angeboten, Auftrags- und Reservierungsbestätigungen, die älter als 180 Tage sind zu (vgl. auch Ziffer 6).
1.1) Umweltschutz / Energiekosteneinsparung:
Wir versuchen soweit wie möglich Energie einzusparen. Jedoch sind wir dabei auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wir bitten Sie daher auch darauf zu achten, dass nicht benötigte elektr. (Lade-)Geräte aus der Steckdose gezogen werden.
1.1.2) Handtücher
Im Zimmerpreis sind je Person und Aufenthaltswoche -1- Satz Hand- und Duschtücher enthalten. Gerne tauschen wir auch bei Bedarf die Handtücher. Hierfür erheben wir jedoch eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 2,50 EUR pro Handtuch.
2) Check - In / Storno / Nichtantritt
Die üblichen Check - in - Zeiten sind am Anreisetag von 15:00 - 20:00 Uhr. Sofern bis dahin keine Anreise erfolgt und hierzu keine anderweitigen Absprachen getroffen wurden, ist der Hotelier nicht verplichtet das Zimmer darüber hinaus bereitzustellen. Spätanreisen bedürfen der gesonderten Absprache.
Wenn der Gast von der verbindlichen Buchung zurücktritt, so hat der Beherbergungsbetrieb nach dem Gesetz grundsätzlich einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was in Folge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wird. Der Hotelier ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommene Zimmer hat der Betreiber des Gasthof Grüner Baum die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann der Hotelier die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Gasthofs pauschalieren. Sofern der Gast nach Check-In eine Verkürzung seines gebuchten Aufenthaltszeitraums wünscht, so kann der Hotelier alternativ zu den nachfolgenden Stornobedingungen auch eine Reiseabbruchpauschale im Wert des vereinbarten Übernachtungspreises abzüglich 5,- EUR je Person und Nacht in Rechnung stellen.
Stornierungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen und sind erst nach Rückbestätigung des Gasthofs Grüner Baum wirksam.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers berechnen wir grundsätzlich dem Gast wie folgt:
Wenn die Buchung vor 20:00 Uhr, bis 1 Tag(e) Tage vor dem Check-in storniert wird, fallen keine Kosten an, wenn sie weniger als 1 Tag(e) vor dem Check-in storniert wird, wird eine Gebühr in Höhe von 100% des Gesamtbetrags fällig. Anderweitige Vereinbarungen können individuell getroffen bzw. können aus dem Buchungsdialog entnommenen werden. Diese Vereinbarung basiert auf einschlägiger Rechtsprechung zu Beherbergungsverträgen.
Onlinebuchungen über unsere Gasthof-Homepage oder andere Buchungsportale:
Auch hier gelten grundsätzlich oben genannte Stornierungsbedingungen, sofern im Buchungsdialog nicht anders genannt. Ihre Karte kann vor der Ankuft vorautorisiert oder belastet werden.
WICHTIG: Es kann immer einmal etwas kurzfristig dazwischen kommen....
Für getätigte Buchungen über ein externes Online-Reiseportal gelten ausnahmslos die dabei vertraglich abgeschlossenen und vereinbarten Stornobedingungen. Wir bitten um Verständnis, dass bei einseitiger Stornierung ggf. anfallende Stornogebühren, auch auf Anfrage, nicht mehr von uns erlassen werden.
Direktbuchenden (persönlich, per Email, telefonisch oder über unsere Homepage) bieten wir mehr an: Direktbuchungen können, bei entsprechend gewähltem Tarif, bei uns noch am Anreisetag bis zur spätesten Check-In-Zeit kostenfrei storniert werden. Zudem wird Ihre Kreditkarte nicht vorzeitig belastet. Sofern verfügbar erhalten diese Gäste ein kostenfreies Upgrade auf ein besseres Zimmer.
3) Säumige Nichtbereitstellung
Der Hotelier ist gehalten, bei schuldhafter Nichtbereitstellung von Zimmern, dem Gast bzw. der Gruppe eine mindestens gleichwertige Unterkunft zu vermitteln. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, es sei denn dies wurde bei der Buchung explizit ausgewiesen.
3.1) Bei Nichtbereitstellung erhält der Gast bereits gezahlte Beträge ohne Abzug zurück.
Ziffer 1 und 3 gelten nicht, falls aufgrund behördlicher /rechtlicher Bestimmungen (z.B. der bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) die Beherbergung untersagt ist bzw. die rechtlichen Voraussetzungen seitens des Gastes nachweislich nicht erfüllt werden. Dies trifft auch auf unvorhersehbare Ereignisse zu, die eine Bereitstellung von gebuchten Zimmern nicht zulassen. Derartige Ereignisse sind etwa unvorhergesehene Zustände, die die Sicherheit der Gäste beeinträchtigen könnte (z.B. Strom / Leitungs / Wasserschäden) oder das jeweilige Zimmer aufgrund Höherer Gewalt nicht bewohnbar sind und vom Hotelier nicht unmittelbar beeinflussbar waren.
4) Reservierte Zimmer stehen dem Gast gem. individueller Absprache zur Verfügung. Gleiches gilt für den Abreisetag. Die üblichen Check-in bzw. Check-out-Zeiten liegen zwischen 15:00 - 20:00 Uhr (Anreise) und 11:00 Uhr (Abreise). Bei einem Check-in oder -out außerhalb der gen. Zeiten ist der Hotelier berechtigt, eine angemessene Gebühr zu erheben:
Sofern eine spätere Abreise gewünscht oder einseitig veranlasst wird, so wird grds. je angefangene Stunde eine Pauschale in H.v. 20% des Zimmerpreises (ohne Frühstück) berechnet. Bei einer Abreise ab/nach 14 Uhr wird der volle Tagestarif ohne Frühstück in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere bei Buchungen über externe Reiseportale. Bei Reiseabbruch hat der Hotelier Anspruch auf die Begleichung des vollständigen, ursprünglichen Rechnungsbetrages ohne Frühstück. Eine Mindestaufenthaltsdauer kann seitens des Hoteliers vorgegeben werden.
5) Spätanreise / verspätete Anreise / Nichtanreise
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart und dementsprechend die Reservierung garantiert wurde, hat der Hotelier das Recht, bestellte Zimmer wochentags nach 20.00 Uhr und an den Wochenenden nach 19:00 Uhr anderweitig zu vergeben oder das Zimmer zu schließen.
Bei vereinbarten Spätanreisen (nach 20:00 Uhr) bedarf es grundsätzlich einer Vorauszahlung, sofern der Aufenthalt weniger als -2- Nächte beträgt.
Des Weiteren kann der Hotelier bei Nichtanreise des Gastes, das gebuchte Zimmer anderweitig vergeben, sofern die Bezahlung des Reisepreises als nicht gesichert gilt. Unberührt hiervon bleiben B2B-Buchungen bei vorliegender Kostenübernahmeerklärung sowie vorab bezahlte Reservierungen über Online-Reiseportale.
6) Preisänderungen
Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Eingeräumte Rabatte gelten grundsätzlich bei Barzahlung oder bei Bezahlung per Bank- Überweisung.
Alle genannten Preise basieren auf dem gesetzlichen Mehrwertsteuersatz. Die Leistungen sind grundsätzlich direkt bei Anreise bar, via (Kredit-)Karte oder per Rechnung zahlbar. Rechnungsstellungen als Debitor bedürfen einer besonderen vorherigen Vereinbarung. Bei Buchungen durch eine Firma muss grundsätzlich vor dem Check-In eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung vorliegen. Wir akzeptieren folgende Zahlungskarten:
Ab 01.01.2025: „Wir möchten Sie freundlich darauf hinweisen, dass für Gäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit eine Meldepflicht gemäß §29 BMG (Bundesmeldegesetz) besteht. Um die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen, bitten wir Sie, beim Check-in ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Reisepass oder Personalausweis) bereitzuhalten und einen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.“
7) Zahlungen
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind, sofern nicht anderweitig vereinbart, binnen -8- Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug werden grundsätzlich die vom Gesetzgeber vorgesehenen Verzugszinsen erhoben. Dem voraus ergeht jedoch zunächst eine Zahlungserinnerung. Ignoriert der Schuldner die freundliche Zahlungsaufforderung, gerät er gemäß § 286 BGB in Zahlungsverzug. Kommt der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung auch nach der Erinnerung nicht nach, ist der Hotelier berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Reagiert der Schuldner auch darauf nicht, kann Schadenersatz verlangt werden. Ab der zweiten Mahnung werden zwischen 3,- bis 5,- EUR Mahngebühren erhoben. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel zudem berechtigt einen Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,- EUR zur erheben.
In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen. Ferner wird ein eingeräumtes Skonto zurückgenommen.
9) Kaution
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
10) Rauchverbot
In unserem Hause ist das Rauchen nicht gestattet - auch nicht am vollständig geöffneten Fenstern. Es wird auf die Nutzung der Außenbereiche hingewiesen. Wir bitten um Verständnis, dass wir ansonsten aufgrund des deutlich höheren Reinigungsaufwandes eine Entschädigung in Höhe von 40,- EUR zusätzlich in Rechnung stellen.
11) Wir bitten unsere Brandschutzvorsorge zu unterstützen. Das Betreiben und / oder Laden mitgebrachter elektrischer / elektronischer Gegenstände wie Pedelec / E-Bike-Akkus* etc. ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Hoteliers im Gästebereich des Hauses nicht erlaubt. Für das Laden von "E-Bike"-Akkus (Pedelecs, E-Bikes) stehen separate Ladeörtlichkeiten zur Verfügung.
Das Nutzen und Betreiben von Kochstellen, wie etwa elektrische Herdplatten oder Mikrowellen sowie elektrische Wärmespender wie z.B. Infrarotlampen oder Wärmedecken ist im gesamten Gästebereich ausnahmslos untersagt.
Die Sicherheit unserer Gäste und unserer MitarbeiterInnen steht im Vordergrund. Unser Personal ist daher angewiesen, derartige Geräte bis zum Check-out vorübergehend einzuziehen. Die vorübergehende Einziehung wird protokolliert und als Gefahrenverühtungs-Maßnahme unterhalb einer einseitigen Kündigung des Beherbergungsvertrages angesehen.
Gleiches gilt grundsätzlich auch für Kaffeemaschinen, Wasserkocher und ähnliche Geräte.
Der Betreiber / Verursacher / Mieter haftet zudem für den aus der Nutzung solcher Geräte entstandenen Schaden. Die persönliche Haftung gilt auch, sofern zuvor eine Genehmigung des Hoteliers ausgesprochen wurde.
Laptops, Notebooks, Computer(-Tablets), Spielkonsolen, Mobiltelefone, Navigationsgeräte sind von diesem Verbot ausgenommen und bedürfen keiner ausdrücklichen Genehmigung, sofern diese in einem haushaltsüblichem Umfang betrieben werden.
Bei Nichtbeachtung kann der Hotelier ferner weitere Beherbergungsleistungen verwehren und den Beherbergungsvertrag einseitig zu Lasten des Gastes mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein Gebührenausgleich erfolgt dabei nicht. Die Stornokosten trägt der Hotelgast im vollem Umfang.
11) Datenverarbeitung
Wir verarbeiten die Informationen auf unserer Homepage mit größtmöglicher Sorgfalt. Der Hotelier distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen rechtswidrigen Inhalten aller gelinkten und verknüpften Seiten, die von der Internetpräsenz des Landgasthofs Grüner Baum erreichbar sein sollten. Dies gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in Gästebüchern, Diskussionsforen, Kontaktformularen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht die Inhaberin des Landgasthofs Grüner Baum als diejenige, die über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. Gleiches gilt auch gegenüber dem Nutzer des freiempfänglichen Internetanschlusses via WLAN / LAN. Die Nutzung unseres WLAN / LAN wird dem Gast kostenfrei angeboten. Der Zugang erfolgt u.a. auch passwortgeschützt. Der Abruf rechtswidriger Inhalte ist untersagt und ist nicht Gegenstand der Nutzungserlaubnis.
Wir weisen darauf hin, dass wir Ihre Daten zur Bearbeitung Ihres Anliegens in unseren Kundensystemen erfassen. Nach Abschluss der Bearbeitung werden diese Daten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen vorgehalten (in der Regel zwei Jahre) und anschließend gelöscht.
Wir haben auf unseren Seiten zum Teil Videos verlinkt die zu YouTube führen. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie diese zugleich von YouTube.
12) Sicherheitseinrichtungen
Der Flur sowie in einigen Zimmern ist ein Rauchmelder angebracht. Sobald dieser ertönt, bitten wir die Zimmer unverzüglich zu verlassen und ggf. Ihren Zimmernachbarn mit zu informieren. Rufen Sie ggf. die Feuerwehr unter Tel. 112.
--> Ein ebenerdiger Notausgang befindet sich am Ende des Flurs bei Zimmer #6 + #7.
Achtung Videoaufzeichnung: Nach genannter Notausgangstür wird der Bereich per Video überwacht und die Aufnahmen in einer Cloud für 24 Std. gespeichert. Dies dient zur Wahrung der Hausrechte sowie der Verhütung von Straftaten und der Beweismittelsicherung (Art. 6 Abs. 1 lit. fj DSGVO).
13) Haftung
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.1 Das Mitbringen von Haustieren:
Wir bitten um Verständnis, dass wir in unseren Economy-Zimmern keine Haustiere aufnehmen können. Diese Zimmer sind mit Teppichböden ausgestattet. Wir bitten daher, auf ein Zimmer der Kat. "Standard" zu wechseln.
Das Tier sollte sich ggf. auch alleine und geräuschlos z.B. während der Essenszeiten im Zimmer aufhalten können. Für Decken, Fressnapf, Körbchen, Tiernahrung und ähnl. ist der Gast verantwortlich.
Tiere haben nichts in Duschen, Betten und auf Sitzmöbeln verloren. Für Schäden an Hotelmöbeln und Fußböden ist der Gast voll verantwortlich. Sollte das Zimmer zeitweise nicht vermietbar sein – haftet der Gast auch dafür. Wir berechnen den Schaden an den Gast – ausschließlich dieser regelt den Sachverhalt mit seiner Versicherung. Wir erheben eine Haustierpauschale, welche mit dem Gast individuell vereinbart wird.
Gut erzogene Hunde im Hotel / im Restaurant
Selbstverständlich muss der Hund in der Lage sein, sich im Lokal oder Biergarten zu benehmen. Im Lokal muss es absolut vermieden werden, dass es überhaupt zu Beiß- oder Schadenssituationen kommen kann oder auch andere Gäste von Ihrem Hund belästigt werden, weshalb man seinen Vierbeiner immer im Blick haben sollte. Allgemein haftet ein Hundehalter nach § 833 BGB für alle Schäden, die sein Hund verursacht, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Kommt es daher zum Biss eines Menschen durch einen Hund haftet zunächst einmal der Hundehalter komplett für den Schaden.
13.2 Haftungsausschluss bei Personen - /Gepäcktransfer
Je nach Verfügbarkeit können Personen- und/oder Gepäcktransfers vereinbart werden.
Sofern der Transfer seitens des Hoteliers bereitgestellt und durchgeführt wird erfolgt diese Leistung auf eigene Gefahr des Gastes. § 823 BGB bleibt hiervorn unberührt.
14) Besondere Vereinbarungen / Bereitstellung Gast- und WC-Räume
Zwischen dem Hotelier und dem Gast können Sondervereinbarungen abgesprochen werden. Diese sollten grundsätzlich schriftlich vorab festgelegt werden.
Für die Bereitstellung unseres Gastraumes für private Feiern unter Auslassung unseres Küchenangebotes (z.B. gastseitiges Catering) wird grds. eine Pauschale für die Bereitstellung unserer gastronomischen Einrichtungen in Rechnung gestellt. Die genannte Pauschale beträgt mindestens 250,- EUR je Veranstaltung. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach Wochentag, Tageszeit und zeitlichen Aufwand (Wochenende + 50,- EUR, Feiertag + 60 EUR). Sofern weitere Gerätschaften, Utensilien, Tischschmuck, Tischgedecke und andere Dienstleistungen leihweise benötigt werden, können diese ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Der Umfang dieser Zusatzgebühren orientiert sich nach Art und Umfang der Dienstleistung in Relation zu den letztlich konsumierten und seitens des Gastwirtes verkauften Getränken.
Gerichtsstand: Hof / Saale.