Landgasthof Grüner Baum, Niedernberg 3, 95194 Regnitzlosau, Betreiberin: Tanja Motschenbacher
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB eingeräumt wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Jetzt verbindlich buchen & später zahlen“ zustande. Diese AGB werden auf unserer Homepage jederzeit zum Abruf bereitgestellt.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Diese Verpflichtung besteht bis maximal 19:00 Uhr, sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen und schriftlich vom Hotel bestätigt wurde.
Für kontaktlose Anreisen (Spätanreise) und Sicherung der Buchung ist grundsätzlich eine belastbare Kreditkarte erforderlich.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel vorauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben.
3.4 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei B2B-Geschäften bedarf es einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.8 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
3.9 American Express wird als Zahlungsmittel derzeit nicht mehr akzeptiert.
4 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN & NICHTINANSPRUCHNAHME
(„NO SHOW“)
4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Ist unbeschadet eines Rücktrittsrechts dieses bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen wie folgt pauschalieren:
Verpflegungsart
Zahlungspflichtiger Anteil des Gastes Übernachtung ohne Verpflegung / mit Frühstück
Übernachtung mit Halbpension 90 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises 80 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises Übernachtung mit Vollpension 60 % des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises
4.4 Regelung für Rabatte bei vorzeitiger Abreise: Die Gewährung von Rabatten, Sonderpreisen oder Preisnachlässen ist an die vollständige Einhaltung der gebuchten Aufenthaltsdauer gekoppelt. Nimmt der Gast einseitige Änderungen vor und reist vorzeitig ab, entfällt der kalkulierte Mengenrabatt für die tatsächlich in Anspruch genommenen Nächte rückwirkend. Für diese Nächte wird der reguläre Zimmerpreis laut Preisaushang nachberechnet.
Für die gebuchten, aber nicht in Anspruch genommenen restlichen Nächte greift die No-Show-Regelung gemäß Ziffer 4.3.
5 RÜCKTRITT DES HOTELS
5.1 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden.
6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Check-in-Zeiten: Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht. Bei geplanten Spätanreisen nach 19:00 Uhr ist der Landgasthof zwingend vorab zu informieren.
6.3 Freigabe bei Spätanreise ohne Mitteilung: Erfolgt die Anreise am Anreisetag ohne vorherige Mitteilung nicht bis 19:00 Uhr, ist der Landgasthof berechtigt, das Zimmer zur Schadensminimierung unmittelbar anderweitig zu vergeben. Reist der Gast nicht an und kann das Zimmer nicht anderweitig vermietet werden, bleibt der Gast zur Zahlung gemäß Ziffer 4.3 verpflichtet.
6.4 Check-out-Zeiten & Late Check-out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr je angefangene Stunde 20 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen. Ab 14:00 Uhr wird der volle Tagestarif berechnet.
7 HAFTUNG DES HOTELS
Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB bis zum 100-fachen des Zimmerpreises (maximal 3.500 EUR; für Geld und Wertsachen bis maximal 800 EUR). Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN & GERICHTSSTAND
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hof/Saale.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Verbraucherschlichtung: Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9 ERGÄNZENDE SONDERBESTIMMUNGEN & HAUSORDNUNG
9.1 Brandschutz & E-Bike-Akkus: Im gesamten Gebäude gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Verstößen wird eine Reinigungspauschale von 150,00 EUR erhoben. Aus Sicherheits- und Brandschutzgründen ist das Laden von E-Bike-Akkus sowie die Nutzung privater Koch- und Heizgeräte in den Hotelzimmern strengstens untersagt. E-Bike-Akkus können kostenfrei in einem dafür vorgesehenen, separaten und gesicherten Raum geladen werden. Zuwiderhandlungen können zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags führen.
9.2 Handtuchwechsel & Umwelt: Im Zimmerpreis enthalten ist eine Erstausstattung mit Hand- und Duschtüchern. Im Sinne des Umweltschutzes wird darum gebeten, Handtücher mehrfach zu verwenden. Zusätzliche, vom Gast gewünschte außerordentliche Handtuchwechsel werden mit 2,50 EUR pro Wechsel berechnet.
9.3 Haustiere: Haustiere sind ausschließlich in der Zimmerkategorie „Standard“ und nur nach vorheriger ausdrücklicher Anmeldung gestattet. In der Kategorie „Economy“ sind Haustiere nicht erlaubt. Tiere dürfen nicht auf Betten oder sonstigen Polstermöbeln Platz nehmen. Der Halter haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden (§ 833 BGB). Eine eventuell erforderliche Sonderreinigungspauschale wird individuell vereinbart.
9.4 Nachberechnung von Leistungen: Der Gasthof ist berechtigt, nach der Abreise des Gastes festgestellte, in Anspruch genommene aber nicht angegebene Leistungen (z. B. Gastronomie-Konsumationen) oder schuldhaft verursachte Schäden nachzuberechnen.
9.5 Veranstaltungsservice: Private Feiern und Veranstaltungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger schriftlicher Absprache möglich. Bei Verzicht auf das hauseigene Küchenangebot und Einbindung eines externen Caterings wird eine Bereitstellungs- und Servicepauschale ab 250,00 EUR fällig.
Stand: 09. Juli 2026
Impressum & Pflichtangaben
Landgasthof Grüner Baum Niedernberg 3, 95194 Regnitzlosau
Inhaberin: Tanja Motschenbacher
USt-IdNr.: DE354274320